Ehrungsordnung NFV-Kreis Hildesheim

Ehrungen werden durch den NFV-Kreis Hildesheim in Verbindung mit der jeweils gültigen Fassung der NFV-Ehrungsordnung vorgenommen.

1. Silberne Kreisehrennadel und goldene Kreisehrennadel

a) die Silberne Kreisehrennadel kann beantragt werden für Tätigkeiten, die im Verein bzw. in Gremien des NFV-Verbandes, -Bezirks und –Kreises ausgeführt werden, bzw. worden sind. Tätigkeiten sind: Eine mindestens 10 Jahre dauernde Mitarbeit im Bereich des Fußballs im Verein z.B.: Vorstandsarbeit, Spartenleiter, Jugendleiter, Presse- oder Sozialwart, Platzkassierer, Platzwart, Mannschaftsbetreuer o.ä. In den Gremien des NFV gilt eine mindestens 6-jährige Mitarbeit.

b) die Goldene Kreisehrennadel kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: der zu Ehrende schon mit der Silbernen Kreisehrennadel ausgezeichnet wurde; und mindestens 25 Jahre im Verein Vorsitzender war oder ist, oder mindestens 20 Jahre eine maßgebliche Funktion im Kreis, Bezirk, Verband oder darüber hinaus ausübt oder ausgeübt hat, oder mindestens 25 Jahre in einem Gremium des Kreises, Bezirkes, Verbandes oder darüber hinaus eine Funktion ausübt oder ausgeübt hat. -- Aktive Spieler können nicht durch den Kreis geehrt werden, nur durch den Verein.--

Der Ehrungsantrag muss mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Ehrungstermin an den NFV-Kreis Hildesheim, Postfach 10 10 10, 31110 Hildesheim gestellt werden. Der geschäftsf. Vorstand entscheidet über den eingereichten Antrag und verständigt den jeweiligen Antragsteller. Die Kreis-Ehrung wird bei Vereins-Jubiläen (50, 75, 100 Jahre usw. vorgenommen. In Ausnahmefällen kann eine Ehrung auch bei Hauptversammlungen (Generalversammlungen) des jeweiligen Vereins erfolgen. Ansonsten ist hierfür der Kreistag/die Arbeitstagung oder der Neujahrsempfang vorgesehen.

2. Verdienst- und Ehrennadel des NFV-Verbandes Hier gilt die jeweils gültige Fassung der Ehrungsordnung des NFV-Verbandes. Nähere Einzelheiten können dort nachgelesen werden. Hier gilt unbedingt eine Frist von 3 Monaten vor dem beabsichtigten Ehrungstermin.

Ehrungsantrag NFV-Kreis Hildesheim